Nationales Meldeamt der ansässigen Bevölkerung – Integration der Wählerlisten und der Daten für die Eintragung in die Sektionslisten

Der Staat unterstützt Gemeinden bei der Integration der Wahllisten in das nationale Melderegister ANPR mit über 22 Millionen Euro aus dem PNRR-Fonds.

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Veröffentlichungsdatum

16.05.2024

Beschreibung

Mit dem Dekret Nr. 18/2023 hat das Departement für digitale Transformation der Präsidentschaft des Ministerrats die Zuweisung von Fördermitteln an Gemeinden beschlossen, um die Wahllisten gemäß D.P.R. 223/1967 in das ANPR zu integrieren. Die Maßnahme ist Teil des PNRR-Investments „Digitale Dienste und Bürgererfahrung“ und wird durch den ergänzenden Fonds finanziert. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Die Umsetzung muss bis spätestens 1. Dezember 2023 erfolgen.

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Veröffentlichungsdatum

16.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 08:07 Uhr

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