Die Gemeinde Karneid gewährt sozial gestaffelte Tarifbegünstigungen für bestimmte Gemeindedienste – insbesondere den Kindergarten. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der Kernfamilie, basierend auf der EEVE-Erklärung.
Wichtige Inhalte der Verordnung:
- Voraussetzungen und Antragsberechtigung
- Berechnungsgrundlagen laut Landesverordnung (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2/2011)
- Staffelung der Ermäßigung (z. B. 80 %, 50 %, 20 %)
- Antragstellung mit Fristen und erforderlichen Unterlagen
- Prüfung durch die Gemeinde und Entscheidung durch den Bürgermeister
- Haftung und Stichprobenkontrollen