Wasserlieferungsvertrag

Vertrag zur Regelung der Trinkwasserversorgung für Haushalte, Betriebe oder öffentliche Einrichtungen.

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Veröffentlichungsdatum

01.02.2024

Beschreibung

Der Wasserlieferungsvertrag der Gemeinde Karneid regelt die Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser. Er wird zwischen dem Betreiber des Dienstes und dem Kunden abgeschlossen und enthält Angaben zur Lieferadresse, Nutzungsart (z. B. Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe), Katasterdaten sowie besondere Vertragsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit seiner Unterschrift die allgemeinen Lieferbedingungen laut Gemeindeverordnung (Beschluss Nr. 57 vom 28.11.2018), einschließlich Regelungen zu Haftung, Unterbrechung der Versorgung und Gerichtsstand.

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Veröffentlichungsdatum

01.02.2024

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 12:47 Uhr