Baubeginnmeldung L.G. 9/2018

Hiermit wird der effektive Beginn der Bauarbeiten gemäß Art. 75 Abs. 8 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 der zuständigen Gemeinde mitgeteilt. Die Bauleitung sowie die ausführende Firma wurden benannt. Alle Angaben erfolgen unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

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Beschreibung

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 75 Absatz 8 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10. Juli 2018 wird der zuständigen Gemeinde der tatsächliche Beginn der Bauarbeiten angezeigt. Die Mitteilung erfolgt durch den/die Inhaber/in oder dessen/deren gesetzliche/n Vertreter/in des entsprechenden Titels (z. B. Baugenehmigung, SCIA, CILA, landschaftsrechtliche oder hydrogeologisch-forstliche Genehmigung).

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Veröffentlichungsdatum

08.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 12:34 Uhr

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