Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die in der Gemeinde wohnen, sind verpflichtet, ihren ständigen Aufenthalt mittels eines offiziellen Formulars zu bestätigen. Diese Erklärung ist beim Meldeamt der Gemeinde abzugeben.
Das Formular dient der Bestätigung:
- des ständigen Wohnsitzes in der Gemeinde,
- der Gültigkeit oder Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung,
- sowie der Eintragung von Familienangehörigen (z. B. Kinder oder Ehepartner) in der Aufenthaltsgenehmigung.
Die Erklärung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben laut:
- Art. 7, Abs. 3 D.P.R. 223/1989 (Wohnsitzmeldung)
- Art. 20, Abs. 2 D.P.R. 223/1989 (Eintragung von Familienangehörigen)
Das Formular ist zweisprachig (Deutsch/Italienisch) und muss eigenhändig unterschrieben werden.