Mit Wirkung zum 6. Januar 2017 ist die Gemeindeverordnung über die internen Kontrollen in Kraft getreten. Sie regelt die Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren zur Überprüfung der Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Cornedo gemäß Regionalgesetz Nr. 31/2015.
Das interne Kontrollsystem umfasst:
- Nachträgliche Kontrolle der administrativen und buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit,
- Kontrolle der Umsetzung von Plänen und Programmen,
- Gebarungskontrolle zur Bewertung von Effizienz, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit,
- Kontrolle der Finanzgleichgewichte.
Der Gemeindesekretär koordiniert die Kontrolltätigkeiten und erstellt regelmäßige Berichte, die dem Gemeinderat, dem Gemeindeausschuss und den zuständigen Stellen zur Kenntnis gebracht werden. Die Verordnung dient auch der Korruptionsprävention und ist mit dem entsprechenden Präventionsplan abgestimmt.