Gesuch auf Eintragung in das Verzeichnis der für das Amt des Stimmzählers geeigneten Personen

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich in das Verzeichnis der geeigneten Personen für das Amt des Stimmzählers eintragen lassen.

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Beschreibung

Beim Wahlamt der Gemeinde Karneid kann der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der für das Amt des Stimmzählers geeigneten Personen gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Personen:

  • die in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen sind,
  • die die Schulpflicht erfüllt haben,
  • die keiner der gesetzlich ausgeschlossenen Berufsgruppen angehören (z. B. Bedienstete des Innenministeriums, Angehörige der Streitkräfte, Amtsärzte, Gemeindesekretäre usw.),
  • die in der Vergangenheit nicht ohne triftigen Grund eine Berufung zum Stimmzähler abgelehnt haben,
  • die nicht wegen Wahlvergehen verurteilt wurden – auch nicht mit nicht rechtskräftigem Urteil


Das Antragsformular ist beim Wahlamt erhältlich oder online abrufbar. Die Datenschutzerklärung ist unter der Rubrik „Datenschutz“ auf der Website der Gemeinde einsehbar.

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application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

08.01.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 09:39 Uhr

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