Beim Wahlamt der Gemeinde Karneid kann der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der für das Amt des Stimmzählers geeigneten Personen gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Personen:
- die in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen sind,
- die die Schulpflicht erfüllt haben,
- die keiner der gesetzlich ausgeschlossenen Berufsgruppen angehören (z. B. Bedienstete des Innenministeriums, Angehörige der Streitkräfte, Amtsärzte, Gemeindesekretäre usw.),
- die in der Vergangenheit nicht ohne triftigen Grund eine Berufung zum Stimmzähler abgelehnt haben,
- die nicht wegen Wahlvergehen verurteilt wurden – auch nicht mit nicht rechtskräftigem Urteil
Das Antragsformular ist beim Wahlamt erhältlich oder online abrufbar. Die Datenschutzerklärung ist unter der Rubrik „Datenschutz“ auf der Website der Gemeinde einsehbar.