Verordnung über die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Die Gemeinde Karneid regelt mit dieser Verordnung die Zuweisung von Gästebetten – transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit den landesweiten Vorgaben. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus im Gemeindegebiet.e

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Veröffentlichungsdatum

23.06.2023

Beschreibung

Die Verordnung über die Zuweisung von Gästebetten der Gemeinde Karneid legt fest, wie Gästebetten aus dem Gemeindekontingent und dem Vorschusskontingent vergeben werden. Grundlage ist das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 25/2022.

Die wichtigsten Inhalte:

  • Kategorien: Gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Betriebe
  • Kontingente: reguläres Gemeindekontingent und Vorschusskontingent (57 Betten)
  • Zuweisungskriterien: Infrastruktur, Erreichbarkeit, Ressourcen
  • Baupflichten: Fristen für Baubeginn und Betriebsaufnahme
  • Höchstgrenze: max. 150 Gästebetten pro Betrieb
  • Verfahren: Antragstellung, Bewertung nach Reihenfolge, Entscheidung durch den Bürgermeister

Die Verordnung fördert eine geordnete und faire Entwicklung des touristischen Angebots im Gemeindegebiet.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.06.2023

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 10:22 Uhr

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