Die Verordnung über die Zuweisung von Gästebetten der Gemeinde Karneid legt fest, wie Gästebetten aus dem Gemeindekontingent und dem Vorschusskontingent vergeben werden. Grundlage ist das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 25/2022.
Die wichtigsten Inhalte:
- Kategorien: Gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Betriebe
- Kontingente: reguläres Gemeindekontingent und Vorschusskontingent (57 Betten)
- Zuweisungskriterien: Infrastruktur, Erreichbarkeit, Ressourcen
- Baupflichten: Fristen für Baubeginn und Betriebsaufnahme
- Höchstgrenze: max. 150 Gästebetten pro Betrieb
- Verfahren: Antragstellung, Bewertung nach Reihenfolge, Entscheidung durch den Bürgermeister
Die Verordnung fördert eine geordnete und faire Entwicklung des touristischen Angebots im Gemeindegebiet.