Diese Verordnung regelt die Eingriffsgebühr für Bauvorhaben im Gemeindegebiet Karneid. Sie basiert auf dem Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, und betrifft insbesondere die Artikel 78–81.
Wesentliche Inhalte:
- Zweck: Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen und Baukosten
- Bestandteile:
- Erschließungsgebühr (6 % der Baukosten, aufgeteilt in primär/sekundär)
- Baukostenabgabe (15 % für Wohnbau, 1 % für andere Nutzungen)
- Berechnungsgrundlage: ober- und unterirdische Baumasse
- Reduzierungen & Befreiungen: z. B. für Technikräume, landwirtschaftliche Gebäude, bestimmte Nutzungen
- Zahlungsmodalitäten: Einmalzahlung oder Ratenzahlung mit Bankgarantie
- Rückerstattung: bei Rücknahme, Verfall oder Änderung des Bauvorhabens
- Sonderregelungen: für Gewerbegebiete, Dienstwohnungen, SCIA/CILA-Verfahren
Die Verordnung sorgt für eine gerechte und transparente Abwicklung der Bauabgaben.