Verordnung zur Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Gemeinde Karneid legt mit dieser Verordnung die Eingriffsgebühren für Bauprojekte fest – transparent, nachvollziehbar und gesetzeskonform. Sie umfasst Baukostenabgabe, Erschließungsgebühren und mögliche Befreiungen.

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Veröffentlichungsdatum

05.02.2024

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Eingriffsgebühr für Bauvorhaben im Gemeindegebiet Karneid. Sie basiert auf dem Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, und betrifft insbesondere die Artikel 78–81.

Wesentliche Inhalte:

  • Zweck: Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen und Baukosten
  • Bestandteile:
    • Erschließungsgebühr (6 % der Baukosten, aufgeteilt in primär/sekundär)
    • Baukostenabgabe (15 % für Wohnbau, 1 % für andere Nutzungen)
  • Berechnungsgrundlage: ober- und unterirdische Baumasse
  • Reduzierungen & Befreiungen: z. B. für Technikräume, landwirtschaftliche Gebäude, bestimmte Nutzungen
  • Zahlungsmodalitäten: Einmalzahlung oder Ratenzahlung mit Bankgarantie
  • Rückerstattung: bei Rücknahme, Verfall oder Änderung des Bauvorhabens
  • Sonderregelungen: für Gewerbegebiete, Dienstwohnungen, SCIA/CILA-Verfahren

Die Verordnung sorgt für eine gerechte und transparente Abwicklung der Bauabgaben.

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Veröffentlichungsdatum

05.02.2024

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 12:27 Uhr

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