Diese Verordnung regelt das Verwaltungsverfahren und das Recht auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen in der Gemeinde. Sie basiert auf dem Regionalgesetz Nr. 13/1993 und dem Datenschutzgesetz Nr. 675/1996.
Wichtige Inhalte:
- Verfahrensfristen: Für jedes Verfahren ist eine Bearbeitungsfrist festgelegt (Anlage 1).
- Verantwortlichkeiten: Zuständige Verwaltungseinheiten und verantwortliche Beamte sind definiert.
- Zugang zu Unterlagen:
- Informell: mündlich oder formlos, wenn keine Zweifel bestehen.
- Formell: schriftlich mit Begründung, wenn erforderlich.
- Ausnahmen vom Zugang: z. B. bei Datenschutz, Amtsgeheimnis, laufenden Verfahren oder Wettbewerben.
- Rechte von Gemeinderäten: erweitertes Zugangsrecht zur Ausübung ihrer Kontrollfunktion.
- Selbstbescheinigung: Bürger können bestimmte persönliche Angaben durch Eigenerklärung nachweisen (Anlagen 5–9).
- Datenschutz: Die Gemeinde ist Inhaberin der Daten, der Bürgermeister und die Amtsleiter sind verantwortlich.
Die Verordnung fördert eine bürgernahe, transparente und datenschutzkonforme Verwaltung.