Kommission zur Erstellung der Verzeichnisse der Laienrichter

Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse der Gemeinde Karneid

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Die Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse ist vom Gesetz 10.04.1951, Nr. 287 vorgesehen und geregelt.

Die Kommission setzt sich aus dem Bürgermeister, oder einem von diesem bevollmächtigten Referenten, der den Vorsitz führt, und aus zwei Gemeinderäten zusammen.

Der Kommisseion obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Laienrichtern an Geschworenengerichten und an Geschworenen-Oberlandesgerichten auszuüben, und zwar gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1951, Nr. 287.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Albin Kofler

Vorsitzender

Dr. Martin Oberhofer

Generalsekretär

Mitglieder

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.09.2024, 14:26 Uhr