Bauende

Am Tag der tatsächlichen Fertigstellung eines Bauvorhabens ist das entsprechende Formular bei der Gemeinde einzureichen. Erst nach dieser Mitteilung kann die Benutzungsgenehmigung beantragt werden.

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Beschreibung

Gemäß den geltenden Bestimmungen ist die Gemeinde am Tag der tatsächlichen Fertigstellung eines Bauvorhabens schriftlich zu informieren. Hierzu ist das offizielle Formular „Mitteilung der Fertigstellung der Arbeiten“ vollständig auszufüllen und einzureichen.

Das Formular ist von der Baufirma, dem Bauleiter und dem Bauherrn zu unterzeichnen. Erst nach Vorlage dieser Mitteilung kann ein Antrag auf Benutzungsgenehmigung gestellt werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

08.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 12:35 Uhr

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