Fälle in denen die GIS - Meldung abzugeben ist

Informieren Sie die Gemeinde bei Eigentums- oder Nutzungsänderungen Ihrer Liegenschaft.

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Beschreibung

Wenn sich Eigentum, Nutzung oder die Eigenschaften einer Immobilie ändern, etwa durch Verkauf, Erbschaft, bauliche Maßnahmen oder Nutzungsänderung, muss dies der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Immobiliensteuer mitgeteilt werden. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn die Immobilie weiterhin von der Steuer befreit bleibt oder sich lediglich der Katasterwert ändert.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

08.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 07:39 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.