Anleitungen zum Abfassen der GIS - Meldung

Die Mitteilung zur Gemeindeimmobiliensteuer (ICI) ist abzugeben, wenn sich an einer Immobilie Änderungen bei Eigentum, Nutzung oder Katasterdaten ergeben. Sie dient der korrekten Steuererhebung durch die Gemeinde.

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Beschreibung

Dieses Dokument beschreibt, wann und wie eine Mitteilung an die Gemeinde im Rahmen der Gemeindeimmobiliensteuer (ICI) zu erfolgen hat. Eine Mitteilung ist verpflichtend bei Eigentumswechsel (z. B. Kauf, Erbschaft), bei Änderungen an dinglichen Rechten (z. B. Fruchtgenuss, Wohnrecht), strukturellen Veränderungen an Immobilien oder bei Änderung der Nutzung (z. B. Hauptwohnung). Die Mitteilung muss innerhalb der von der Gemeinde festgelegten Frist eingereicht werden. Ausnahmen bestehen bei rein katastertechnischen Änderungen ohne steuerliche Relevanz. Auch ausländische Eigentümer müssen diese Mitteilung abgeben. Das Formular erfasst Daten zur Person, zur Immobilie, zum Mitteilungsgrund sowie zur steuerlichen Bewertung.

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Veröffentlichungsdatum

08.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 10:55 Uhr

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