Gemeindewahl 2015

Ausschreibung der Wahlen

Mit Dekret des Präsidenten der Region vom 2. März 2015, Nr. 45 wurden die allgemeinen Gemeindewahlen auf Sonntag, den 10. Mai 2015 und die eventuelle Stichwahl des Bürgermeisters auf Sonntag, den 24. Mai 2015 festgesetzt.

Das oben genannte Dekret über die Wahlausschreibung wird am 26. März 2015 im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

 

Vorlegung der Kandidaturen für die Wahl der Gemeindeorgane

Auf der Webseite der Region (www.regione.taa.it) können alle diesbezüglichen Vorschriften und Anleitungen nachgelesen werden.
Auf Wunsch können die angepassten Vordrucke (Anlage 4/A, Anlage 4/C und/oder Anlage 2/B) im Sekretariat der Gemeinde in Papierform abgeholt werden.

Die Abgabe der Kandidatenliste kann im Sekretariat der Gemeinde an folgenden Tagen erfolgen:
Freitag, 3. April zwischen 8.00 und 12.30 Uhr
Samstag, 4. April zwischen 8.00 und 12.00 Uhr
Sonntag, 5. April (Ostersonntag) geschlossen
Montag, 6. April (Ostermontag) geschlossen
Dienstag, 7. April zwischen 8.00 und 12.00 Uhr

Sammelbescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

Das Rundschreiben des Präsidenten des Landesgerichtes, Dr. Elsa Vesco, vom 28. Februar 2015 enthält die Empfehlung, beim Gericht nicht Einzelbescheinigungen, sondern Sammelbescheinigungen über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen anzufordern, sowie die diesbezüglichen Modalitäten.

  • Datei herunterladen: PDFRundschreiben des Präsidenten des Landesgerichtes
  • Datei herunterladen: DOCVordruck Sammelbescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeit

 

Unionsbürger

Anlässlich der nächsten am 10. Mai 2015 stattfindenden Wahl der Gemeindeorgane, erhalten auch die Bürger anderer Länder der Europäischen Union die Möglichkeit, in ihrer Wohnsitzgemeinde ihre Stimme abzugeben.

Wählen dürfen nur jene Unionsbürger, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen (26. März 2015) seit mindestens vier Jahren in der Region ununterbrochen ansässig sind, wobei die auch nicht fortwährende Ansässigkeitszeit in der Provinz Bozen länger sein muss als jene in der Provinz Trient.

Das Ansuchen um Eintragung in die Zusatzwählerliste für Bürger eines Staates der Europäischen Union ist im Wahlamt der Gemeinde erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden: Datei herunterladen: PDFAnsuchen um Eintragung in die Zusatzwählerliste

Das ausgefüllte Ansuchen muss innerhalb 31. März 2015 persönlich im Gemeindewahlamt eingereicht werden oder per Einschreiben bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein.

Im ersten Fall, kann das Unterzeichnen des Antrages unter Beisein eines zuständigen Beamten ohne Beglaubigung gestellt werden. Wird der Antrag jedoch auf dem Postweg zugestellt, muss ihm eine unbeglaubigte Fotokopie des Personalausweises beigelegt werden (Art. 38, Absatz 3 DPR 28/12/2000 n. 445).

Die Gemeinde wird in kurzer Zeit die Ergebnisse des Antrages mitteilen; wird der Antrag akzeptiert, so wird der Antragsteller einen persönlichen Wahlausweis erhalten, auf welchem auch die Adresse des Wahllokals angeführt ist, wo er wählen kann.

Das Gemeindewahlamt steht für weitere Informationen zur Verfügung, Tel. +39 0471 365420.

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